Ablauf & Kosten

Ablauf

Die ersten Sitzung werden von der Krankenkasse ohne Beantragung übernommen. Sie dienen zur Abklärung Ihrer Symptomatik, Diagnostik, Klärung, ob Verhaltenstherapie geeignet ist sowie Bestimmung von Therapiezielen. Zudem haben Sie die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen. Kommen wir gemeinsam zu der Einschätzung, dass wir zusammen arbeiten möchten wird die Therapie bei der Krankenkasse beantragt.

Therapie Depression Angst opt2

Kosten­übernahme

Wartebereich psychotherapie praxis opt
Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn diese der Behandlung einer psychischen Erkrankung dient. Eine Zuzahlung durch den Versicherten oder eine Überweisung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit.

Private Krankenversicherung, Beihilfe

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden bei einer psychischen Erkrankung in der Regel vollständig oder zum größten Teil durch Ihre private Krankenkasse bzw. Beihilfe erstattet; dies ist jedoch abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Bitte erkundigen Sie sich bereits vor dem Erstgespräch über die Konditionen Ihres Vertrags und lassen Sie sich ggf. entsprechende Antragsformulare zusenden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Psychotherapie.
Die ersten fünf Sitzungen zum Kennenlernen und zur diagnostischen Einschätzung (probatorische Sitzungen) werden von der Krankenkasse in der Regel ohne vorherige Bewilligung übernommen.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Sollten Sie sich entscheiden die ambulante Psychotherapie selbst zu zahlen erfolgt die Rechnungsstellung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es entstehen keine Formalitäten und die Krankenkasse erhält keine Meldung darüber, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung sind.

Ausfallhonorar

Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Terminabsagen oder Nichterscheinen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt wird, welches nicht durch die Krankenkasse erstattet wird.